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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 15 AS 176/18 NZB   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 15 AS 176/18 NZB (https://dejure.org/2018,86861)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.08.2018 - L 15 AS 176/18 NZB (https://dejure.org/2018,86861)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. August 2018 - L 15 AS 176/18 NZB (https://dejure.org/2018,86861)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2016 - L 15 AS 126/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 15 AS 176/18
    Das SG hat in den Entscheidungsgründen seines klagabweisenden Urteils vom 28. Mai 2018 ausgeführt, der von dem Kläger gegen den streitgegenständlichen Bescheid des Beklagten vom 22. Januar 2015 erst am 29. September 2016 eingelegte Widerspruch sei unabhängig von der Überschreitung der einmonatigen Widerspruchsfrist nach § 84 Abs. 1 SGG unzulässig gewesen, da der Bescheid gem. § 96 SGG bereits Gegenstand des vor dem SG geführten Klageverfahrens S 22 AS 18/15 geworden sei (die Berufung gegen das klagabweisende Urteil des SG vom 7. April 2016 in jenem Verfahren hat der Senat mit Beschluss vom 2. August 2016 - L 15 AS 126/16 als unzulässig verworfen).

    Hierüber wäre vom SG im Verfahren S 22 AS 18/15 bzw. einem Verfahren nach § 140 SGG oder vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen in dem sich hieran anschließenden Berufungsverfahren L 15 AS 126/16 zu entscheiden gewesen.

  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Erwerbsersatzeinkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 15 AS 176/18
    Dass reine Abhilfebescheide der Regelung der §§ 86, 96 SGG nicht unterfallen, Bescheide, die die Beschwer des Betroffenen auch endgültig mindern oder vermehren, hingegen hiervon jedoch umfasst werden, ist in der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 65/77 -, und vom 20. November 2003 - B 13 RJ 43/02 R - m.w.N., beide: juris) geklärt.
  • BSG, 28.12.2010 - B 13 R 320/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 15 AS 176/18
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bislang nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedürftig und fähig ist (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28. Dezember 2010 - B 13 R 320/10 B -, juris).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 15 AS 176/18
    Denn mit seiner Entscheidung hat sich das SG Bremen nicht in einen bewussten Gegensatz zu Entscheidungen eines Divergenzgerichts - in Betracht kommen insbesondere das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - begeben, auch hat es keine anderen tragenden abstrakten Rechtssätze oder Maßstäbe entwickelt (zu den Grundsätzen BSG, Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 - Breithaupt 1990, 614 ff.).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 65/77
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 15 AS 176/18
    Dass reine Abhilfebescheide der Regelung der §§ 86, 96 SGG nicht unterfallen, Bescheide, die die Beschwer des Betroffenen auch endgültig mindern oder vermehren, hingegen hiervon jedoch umfasst werden, ist in der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 65/77 -, und vom 20. November 2003 - B 13 RJ 43/02 R - m.w.N., beide: juris) geklärt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2019 - L 15 SF 35/18
    Der Kläger hat zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs lediglich mitgeteilt, Richter am Sozialgericht Dr. F. habe im Verfahren L 15 AS 176/18 NZB "das rechtswidrige Vorgehen des Senats erkennen und verhindern müssen".

    Die Vorwürfe des Klägers in dem Verfahren L 15 AS 176/18 NZB zielten im Grunde darauf ab, dass die von dort ihm für befangen gehaltenen Richter eine nicht den Gesetzen entsprechende, mithin eine sachlich falsche Entscheidung getroffen hätten.

    Umstände, die auf Einseitigkeit oder Willkür des Richters in dem Verfahren L 15 AS 176/18 NZB oder in dem hier noch zu entscheidenden Verfahren L 15 AS 201/18 schließen lassen könnten, sind in keiner Weise ersichtlich.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 AS 330/18
    Der Kläger begehrt mit seiner am 26. November 2018 eingegangenen "Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Punkt 1 (nicht vorschriftsmäßig besetztes erkennendes Gericht)" die Wiederaufnahme des mit unanfechtbarem Beschluss des Senats vom 12. November 2018 abgeschlossenen Verfahrens, in welchem er erfolglos die Ergänzung des im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren L 15 AS 176/18 NZB ergangenen Senatsbeschlusses vom 30. August 2018 verfolgt hatte.

    Der Hauptprozess, das vom Kläger erfolglos geführte Beschwerdeverfahren L 15 AS 176/18 NZB, wurde vorliegend durch den unanfechtbaren Senatsbeschluss vom 30. August 2018 beendet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2018 - L 15 SF 29/18
    Einen entsprechenden Vorwurf hat der Kläger im Übrigen auch gar nicht erhoben, denn seine Argumentation zielt vielmehr darauf ab, dass die von ihm für befangen gehaltenen Richter eine nicht den Gesetzen entsprechende, mithin eine sachlich falsche Entscheidung, in den Verfahren L 15 AS 126/16, L 15 AS 320/16 B ER sowie in dem Verfahren L 15 AS 176/18 NZB getroffen hätten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 AS 201/18
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung (L 15 AS 176/18 NZB) wies der Senat mit Beschluss vom 30. August 2018 zurück.
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